Beschluss des Europäischen Rates vom 11. Mai 2012 über die Prüfung der von der irischen Regierung vorgeschlagenen Änderung der Verträge in Form eines dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beizufügenden Protokolls zu den Anliegen der irischen Bevölkerung bezüglich des Vertrags von Lissabon durch eine Konferenz von Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten und über die Nichteinberufung eines Konvents (2013/106/EU)
Der Europäische Rat sollte daher gemäß Artikel 48 Absatz 3 Unterabsatz 2 EUV beschließen, dass eine Konferenz von Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten die von der irischen Regierung vorgeschlagenen Änderungen prüft, das Mandat der Konferenz festlegt und beschließt, keinen Konvent einzuberufen —
Erwägungsgrund 6 32013D0106
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