Art. 3 32010D0376BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 2. Juli 2010 zu den Sicherheitsanforderungen, die gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates durch Europäische Normen über bestimmte Produkte für die Bettruhe von Kindern zu erfüllen sind (2010/376/EU)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 14 32010D0862BESCHLUSS Nr. 862/2010/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. September 2010 über die Beteiligung der Union an einem von mehreren Mitgliedstaaten durchgeführten gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsprogramm für die Ostsee (BONUS) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 20 32006D1672Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32014D0059BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 5. Februar 2014 über Sicherheitsanforderungen, denen europäische Normen für Lasereinrichtungen für Verbraucher gemäß der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates genügen müssen (Text von Bedeutung für den EWR) (2014/59/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 12 32003D0170Dieser Beschluss tritt vierzehn Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 21 32011D1194BESCHLUSS Nr. 1194/2011/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. November 2011 zur Schaffung einer Maßnahme der Europäischen Union für das Europäische Kulturerbe-Siegel
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.