Erwägungsgrund 15 32017D1324
Im Einklang mit den Zielen des Rahmenprogramms Horizont 2020 sollte jeder andere Mitgliedstaat und jedes mit Horizont 2020 assoziierte Drittland das Recht haben, sich an der PRIMA zu beteiligen, sofern es sich zur Mitfinanzierung der PRIMA und zur Ergreifung aller legislativen, regulatorischen, verwaltungstechnischen und anderen Maßnahmen, die zum Schutz der finanziellen Interessen der Union erforderlich sind, verpflichtet.