Erwägungsgrund 4 32013D0157
Gemäß Artikel 71 Absatz 3 Buchstabe b des Beschlusses 2007/533/JI haben alle Mitgliedstaaten, die uneingeschränkt am SIS 1+ teilnehmen mitgeteilt, dass sie die erforderlichen technischen und rechtlichen Vorkehrungen zur Verarbeitung von SIS-II-Daten und zum Austausch von Zusatzinformationen getroffen haben.