Erwägungsgrund 8 32013D0157
Da die in Artikel 71 Absatz 3 des Beschlusses 2007/533/JI vorgesehenen Bedingungen somit erfüllt sind, obliegt es dem Rat, das Datum festzulegen, ab dem das SIS II für die am SIS 1+ teilnehmenden Mitgliedstaaten gilt.
Da die in Artikel 71 Absatz 3 des Beschlusses 2007/533/JI vorgesehenen Bedingungen somit erfüllt sind, obliegt es dem Rat, das Datum festzulegen, ab dem das SIS II für die am SIS 1+ teilnehmenden Mitgliedstaaten gilt.