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Gemäß Artikel 71 Absatz 2 des Beschlusses 2007/533/JI gilt jener Beschluss für die am SIS 1+ teilnehmenden Mitgliedstaaten ab dem Zeitpunkt, der vom Rat mit Zustimmung aller Mitglieder, die die Regierungen der am SIS 1+ teilnehmenden Mitgliedstaaten vertreten, festgelegt wird.
Da die in Artikel 71 Absatz 3 des Beschlusses 2007/533/JI vorgesehenen Bedingungen somit erfüllt sind, obliegt es dem Rat, das Datum festzulegen, ab dem das SIS…
Gemäß Artikel 55 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 gilt jene Verordnung für die am SIS 1+ teilnehmenden Mitgliedstaaten ab einem vom Rat mit Zustimmung…
Der Beschluss 2007/533/JI gilt für die am SIS 1+ teilnehmenden Mitgliedstaaten ab dem 9. April 2013.
Da die in Artikel 55 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 vorgesehenen Bedingungen somit erfüllt sind, obliegt es dem Rat, das Datum festzulegen, ab dem…
Gemäß Artikel 71 Absatz 3 Buchstabe b des Beschlusses 2007/533/JI haben alle Mitgliedstaaten, die uneingeschränkt am SIS 1+ teilnehmen mitgeteilt, dass sie die…
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Für Mitgliedstaaten, in denen die Bestimmungen des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.