Erwägungsgrund 4 32013D0158
Gemäß Artikel 55 Absatz 3 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 haben alle Mitgliedstaaten, die uneingeschränkt am SIS 1+ teilnehmen mitgeteilt, dass sie die erforderlichen technischen und rechtlichen Vorkehrungen zur Verarbeitung von SIS-II-Daten und zum Austausch von Zusatzinformationen getroffen haben.