Beschluss des Rates vom 7. März 2013 zur Festlegung des Beginns der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) (2013/158/EU)
Da die in Artikel 55 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 vorgesehenen Bedingungen somit erfüllt sind, obliegt es dem Rat, das Datum festzulegen, ab dem das SIS II für die am SIS 1+ teilnehmenden Mitgliedstaaten gilt.
Erwägungsgrund 8 32013D0158
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