32013D0181 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungErwägungsgrund 3 32013D0181Beschluss des Rates vom 22. April 2013 zur Erstellung einer Liste von drei Richtern ad interim des Gerichts für den öffentlichen Dienst (2013/181/EU) Erwägungsgrund 2Artikel 1 Es sollte eine Liste von drei Richtern ad interim des Gerichts für den öffentlichen Dienst erstellt werden — Erwägungsgrund 2Artikel 1