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Die EUBAM Libyen trägt dazu bei, die Kapazitäten der zuständigen libyschen Behörden und Stellen auszubauen, um die Landesgrenzen zu schützen, grenzüberschreitende Kriminalität, einschließlich Menschenhandel und Migrantenschleusung, zu bekämpfen und gegen Terrorismus vorzugehen.
Artikel 2 erhält folgende Fassung: Ziel Die EUBAM Libyen trägt dazu bei, die Kapazitäten der zuständigen libyschen Behörden und Stellen auszubauen, um die…
Die Artikel 2 und 3 erhalten folgende Fassung: Ziele Das Ziel der EUBAM Libyen besteht darin, die libyschen Behörden beim Aufbau staatlicher…
Artikel 2 erhält folgende Fassung: Ziele Die EUBAM Libyen wird bei einem umfangreichen zivilen SSR-Planungsprozess, der der Vorbereitung einer möglichen zivilen…
Im Zusammenhang mit der strategischen Überprüfung der EUBAM Libyen hat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) vereinbart, dass die Mission um…
Die Union richtet hiermit eine Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen) ein.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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