Erwägungsgrund 2 32013D0285
Die geltende Übergangsfrist, die in dem Beschluss des Rates für TRIPS vom 29. November 2005 vereinbart wurde, sollte am 1. Juli 2013 auslaufen.
Die geltende Übergangsfrist, die in dem Beschluss des Rates für TRIPS vom 29. November 2005 vereinbart wurde, sollte am 1. Juli 2013 auslaufen.