Erwägungsgrund 1 32013D0331Nach dem Abkommen gibt sich der WPA-Ausschuss eine Geschäftsordnung.
Erwägungsgrund 2 32013D0331Mit Artikel 64 des Abkommens wird ein WPA-Ausschuss eingesetzt, der für die Verwaltung des Abkommens und für die Durchführung aller darin genannten Aufgaben…
Erwägungsgrund 3 32014D0143BESCHLUSS DES RATES vom 11. März 2014 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen eingesetzten Gemischten Ausschuss für Landwirtschaft in Bezug auf die Änderung des Beschlusses Nr. 2/2003 des Ausschusses zu vertretenden Standpunkt (2014/143/EU)
Gemäß Artikel 6 Absatz 4 des Abkommens hat sich der Ausschuss mit seinem Beschluss Nr. 1/2003 eine Geschäftsordnung gegeben .
Art. 3 Abs. 3 32006D0067BESCHLUSS DES RATES vom 20. Dezember 2005 zum Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Haschemitischen Königreich Jordanien mit Maßnahmen zur gegenseitigen Liberalisierung des Handels, zur Änderung des Assoziationsabkommens EG-Jordanien und zur Ersetzung der Anhänge I, II, III und IV des Assoziationsabkommens sowie der Protokolle Nr. 1 und 2 zu dem Assoziationsabkommen (2006/67/EG)
Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
Art. 3 Abs. 3 32004D0619Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
Art. 3 Abs. 3 32007D0444BESCHLUSS DES RATES vom 22. Februar 2007 über den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung von Kanada zum Abschluss der Verhandlungen gemäß Artikel XXIV Absatz 6 des GATT (2007/444/EG)
Der Ausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.