Erwägungsgrund 2 32025D0894Gemäß Artikel 104 Absatz 3 des Abkommens gibt sich der WPA-Rat eine Geschäftsordnung —
Erwägungsgrund 3 32013D0331BESCHLUSS DES RATES vom 22. April 2013 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt zu den Geschäftsordnungen des WPA-Ausschusses, des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen und des gemeinsamen Entwicklungsausschusses, die im Interimsabkommen zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Staaten des östlichen und des südlichen Afrika einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits vorgesehen sind (2013/331/EU)
Nach Artikel 64 des Abkommens gibt sich der WPA-Ausschuss eine Geschäftsordnung.
Erwägungsgrund 1 32013D0331BESCHLUSS DES RATES vom 22. April 2013 über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt zu den Geschäftsordnungen des WPA-Ausschusses, des Ausschusses für Zusammenarbeit im Zollwesen und des gemeinsamen Entwicklungsausschusses, die im Interimsabkommen zur Festlegung eines Rahmens für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Staaten des östlichen und des südlichen Afrika einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits vorgesehen sind (2013/331/EU)
Nach dem Abkommen gibt sich der WPA-Ausschuss eine Geschäftsordnung.
Erwägungsgrund 4 32025D1884BESCHLUSS (EU) 2025/1884 DES RATES vom 15. Dezember 2025 über den im Namen der Europäischen Union im WPA-Rat, im Ausschuss hoher Beamter und im WPA-Beratungsausschuss, die alle durch das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union einerseits und der Republik Kenia, Mitglied der Ostafrikanischen Gemeinschaft, andererseits eingesetzt wurden, in Bezug auf die Empfehlung des Ausschusses hoher Beamter an den WPA-Rat zur Mitarbeit im WPA-Beratungsausschuss, den Beschluss des WPA-Rates über die Mitarbeit im WPA-Beratungsausschuss, den Beschluss des Ausschusses hoher Beamter über die Zustimmung zur Annahme seiner Geschäftsordnung durch den WPA-Beratungsausschuss und den Beschluss des WPA-Beratungsausschusses zur Annahme seiner Geschäftsordnung zu vertretenden Standpunkt
Nach Artikel 108 Absatz 4 des Abkommens gibt sich der WPA-Beratungsausschuss im Einvernehmen mit dem Ausschuss hoher Beamter eine Geschäftsordnung.
Erwägungsgrund 2 32025D0894Gemäß Artikel 107 Absatz 3 des Abkommens gibt sich der Ausschuss hoher Beamter eine Geschäftsordnung —
Erwägungsgrund 4 32025D0894Gemäß Artikel 105 Absatz 3 und Artikel 120 des Abkommens erarbeitet der WPA-Rat die Geschäftsordnung für die Streitbeilegung und den Verhaltenskodex für…