Verordnung (EU) 2022/585 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 514/2014 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements, (EU) Nr. 516/2014 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und (EU) 2021/1147 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
Die Invasion der Russischen Föderation in die Ukraine am 24. Februar 2022 hat in mehreren Mitgliedstaaten zu einem Massenzustrom von Vertriebenen aus der Ukraine geführt. Dadurch entsteht erneut Druck auf die finanziellen Mittel, die den Mitgliedstaaten zur Bewältigung dringender Erfordernisse in den Bereichen Migration, Grenzverwaltung und Sicherheit zur Verfügung stehen und die angesichts der Art und des Ausmaßes der Krise über 2022 hinaus fortbestehen werden.
Erwägungsgrund 1 32022R0585Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen