Erwägungsgrund 1 32013D0441
Gemäß dem Durchführungsbeschluss 2012/274/EU der Kommission vom 24. April 2012 zur Bestimmung der zweiten Gruppe von Regionen, in denen das Visa-Informationssystem (VIS) in Betrieb genommen wird, umfasst die achte Region, in der mit der Erhebung und Übermittlung von Daten an das VIS für sämtliche Antragsdatensätze begonnen wird, Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Ecuador, Paraguay, Peru, Uruguay und Venezuela.