Erwägungsgrund 3 32013D0441
Da die Voraussetzungen nach Artikel 48 Absatz 3 erster Satz der VIS-Verordnung somit erfüllt sind, muss die Kommission nun den Zeitpunkt der Inbetriebnahme des VIS in der achten Region festlegen.
Da die Voraussetzungen nach Artikel 48 Absatz 3 erster Satz der VIS-Verordnung somit erfüllt sind, muss die Kommission nun den Zeitpunkt der Inbetriebnahme des VIS in der achten Region festlegen.