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Der Standardauslastungsfaktor sollte dem 80-Perzentilwert der Faktoren der durchschnittlichen jährlichen Kapazitätsauslastung aller das betreffende Produkt herstellenden Anlagen entsprechen. Im Rahmen der Gesamterhebung der Bezugsdaten von Bestandsanlagen zwecks Aufstellung der nationalen Umsetzungsmaßnahmen erhoben die Mitgliedstaaten Daten zu den durchschnittlichen Jahresproduktionsmengen des betreffenden Produkts im Zeitraum 2005-2008. Durch Division dieser Produktionsmengen durch die in Artikel 7 Absatz 3 des Beschlusses 2011/278/EU genannte installierte Anfangskapazität bestimmten die Mitgliedstaaten dann auf dieser Grundlage die Kapazitätsauslastungsfaktoren der betreffenden Anlagen in ihrem Hoheitsgebiet. Anschließend teilten die Mitgliedstaaten diese Daten der Kommission als Teil ihrer Umsetzungsmaßnahmen mit.
Zur Bestimmung der installierten Anfangskapazität eines Zuteilungselements mit Produkt-Emissionswert ist der Durchschnitt der zwei höchsten…
die produktbezogene Aktivitätsrate für ein Zuteilungselement mit Produkt-Emissionswert entspricht der installierten Anfangskapazität des betreffenden…
Nach Eingang der nationalen Umsetzungsmaßnahmen aller Mitgliedstaaten bestimmte die Kommission unter Berücksichtigung der nationalen Umsetzungsmaßnahmen der…
Zur Berechnung der Anzahl der kostenlos zuzuteilenden Emissionszertifikate für Anlagen neuer Marktteilnehmer, die im Zeitraum 2013-2020 für eine solche…
Die Mitgliedstaaten ziehen die Standardauslastungsfaktoren im Anhang heran, um die produktbezogene Aktivitätsrate von in Artikel 3 Buchstabe h der Richtlinie…
Damit die Mitgliedstaaten in Einklang mit Artikel 18 Absätze 1 und 3 des Beschlusses 2011/278/EU der Kommission die Aktivitätsraten der Anlagen neuer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.