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Nach Eingang der nationalen Umsetzungsmaßnahmen aller Mitgliedstaaten bestimmte die Kommission unter Berücksichtigung der nationalen Umsetzungsmaßnahmen der EWR-EFTA-Länder den 80-Perzentilwert der Faktoren der durchschnittlichen jährlichen Kapazitätsauslastung von Anlagen, die ein Produkt herstellen, für das eine Benchmark gilt, wobei sie der Notwendigkeit Rechnung trug, neutrale Wettbewerbsbedingungen für industrielle Aktivitäten in von einem einzigen Betreiber betriebenen Anlagen und für Erzeugungstätigkeiten in ausgelagerten Anlagen sicherzustellen. Der Berechnung liegen die Daten zugrunde, die der Kommission am 31. Dezember 2013 vorlagen.
Liegt das von dem Institut vorgehaltene und nicht zur Unterlegung der Eigenmittelanforderungen nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstaben a, b und c der Verordnung…
Der Ausgangspunkt bei der Festlegung der Grundsätze für die Ex-ante-Benchmarks für die einzelnen Sektoren bzw. Teilsektoren ist die Durchschnittsleistung der 10…
Der Standardauslastungsfaktor sollte dem 80-Perzentilwert der Faktoren der durchschnittlichen jährlichen Kapazitätsauslastung aller das betreffende Produkt…
Zur Berechnung der Anzahl der kostenlos zuzuteilenden Emissionszertifikate für Anlagen neuer Marktteilnehmer, die im Zeitraum 2013-2020 für eine solche…
Damit die Mitgliedstaaten in Einklang mit Artikel 18 Absätze 1 und 3 des Beschlusses 2011/278/EU der Kommission die Aktivitätsraten der Anlagen neuer…
Die Mitgliedstaaten ziehen die Standardauslastungsfaktoren im Anhang heran, um die produktbezogene Aktivitätsrate von in Artikel 3 Buchstabe h der Richtlinie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.