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Damit die Mitgliedstaaten in Einklang mit Artikel 18 Absätze 1 und 3 des Beschlusses 2011/278/EU der Kommission die Aktivitätsraten der Anlagen neuer Marktteilnehmer im Sinne von Artikel 3 Buchstabe h der Richtlinie 2003/87/EG bestimmen können, muss die Kommission den Standardauslastungsfaktor bestimmen und veröffentlichen.
die produktbezogene Aktivitätsrate für ein Zuteilungselement mit Produkt-Emissionswert entspricht der installierten Anfangskapazität des betreffenden…
Die Mitgliedstaaten ziehen die Standardauslastungsfaktoren im Anhang heran, um die produktbezogene Aktivitätsrate von in Artikel 3 Buchstabe h der Richtlinie…
Zur Berechnung der Anzahl der kostenlos zuzuteilenden Emissionszertifikate für Anlagen neuer Marktteilnehmer, die im Zeitraum 2013-2020 für eine solche…
Der Standardauslastungsfaktor sollte dem 80-Perzentilwert der Faktoren der durchschnittlichen jährlichen Kapazitätsauslastung aller das betreffende Produkt…
Nach Eingang der nationalen Umsetzungsmaßnahmen aller Mitgliedstaaten bestimmte die Kommission unter Berücksichtigung der nationalen Umsetzungsmaßnahmen der…
Gemäß Artikel 15 Absatz 3 des Beschluss 2011/278/EU legt die Kommission den sektorübergreifenden Korrekturfaktor anhand eines Vergleichs der in Artikel 10a…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.