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Dieser Beschluss wird unbeschadet der bestehenden Verfahren der Mitgliedstaaten zur Unterrichtung ihrer nationalen Parlamente über die Tätigkeiten der Union erlassen
Dieser Beschluss wird unbeschadet der Artikel 15 und 16 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und die zu ihrer Durchführung…
Das Europäische Parlament wird unverzüglich und umfassend über die nach den Absätzen 1 und 2 gefassten Beschlüsse unterrichtet.
Das Europäische Parlament wird unverzüglich vollständig über diesen Beschluss unterrichtet.
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Alle Mitgliedstaaten sollten über Mitteilungen, die die Kommission zu geplanten oder ausgehandelten Abkommen erhalten hat, und über alle begründeten…
Dieser Beschluss ist gemäß den Verträgen an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.