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Da Artikel 5 des Beschlusses 2010/465/EU betreffend die Unterrichtung durch die Mitgliedstaaten nicht mehr erforderlich ist, sollte die Geltungsdauer des genannten Artikels mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Beschlusses enden —
Die Geltungsdauer des Artikels 5 des Beschlusses 2010/465/EU endet mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Beschlusses.
Die Artikel 3 und 4 des Beschlusses 2010/417/EG enthalten Bestimmungen über die Beschlussfassung und die Vertretung in Bezug auf verschiedene in dem Abkommen…
Die Artikel 3 und 4 des Beschlusses 2012/708/EU enthalten Bestimmungen über die Beschlussfassung und die Vertretung in Bezug auf verschiedene in dem Abkommen…
Die Artikel 4 und 5 des Beschlusses 2013/398/EU enthalten Bestimmungen über die Beschlussfassung und die Vertretung in Bezug auf verschiedene in dem Abkommen…
Die Artikel 4 und 5 des Beschlusses 2012/639/EU enthalten Bestimmungen über die Beschlussfassung und die Vertretung in Bezug auf verschiedene in dem Abkommen…
Die Artikel 3 und 4 des Beschlusses 2012/750/EU enthalten Bestimmungen über die Beschlussfassung und die Vertretung in Bezug auf verschiedene in dem Abkommen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.