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Nach Maßgabe der innerstaatlichen Rechtsvorschriften und soweit es für die Tätigkeit des Rates erforderlich ist, sollten die Mitgliedstaaten diesen Beschluss beachten, wenn ihre zuständigen Behörden, ihre Bediensteten oder ihre Auftragnehmer EU-VS bearbeiten, damit alle Seiten darauf vertrauen können, dass ein gleichwertiges Schutzniveau für EU-VS gewährleistet ist.
Die Mitgliedstaaten treffen nach Maßgabe ihrer jeweiligen innerstaatlichen Rechtsvorschriften alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass dieser…
Die Sonderbeauftragten der Europäischen Union und die Mitglieder ihres Personals sollten die Sicherheitsvorschriften des Rates für den Schutz von EU-VS…
Um sicherzustellen, dass diese Verordnung ordnungsgemäß angewandt wird, sollten die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen, um den zuständigen Behörden die…
Dieser Beschluss sollte Anwendung finden, wenn der Rat, seine Vorbereitungsgremien und das Generalsekretariat des Rates EU-Verschlusssachen (EU-VS) bearbeiten.
Um sicherzustellen, dass diese Verordnung ordnungsgemäß angewandt wird, sollte jeder Mitgliedstaat Maßnahmen treffen, um den zuständigen Behörden die…
Bei Krisenbewältigungsoperationen nach Titel V Kapitel 2 EUV und vom Personal solcher Operationen sollten die Sicherheitsvorschriften des Rates für den Schutz…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.