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Es ist unbedingt erforderlich, sowohl bei der Aushandlung und beim Abschluss als auch bei der Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen eine enge Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den Organen der Union sicherzustellen. Diese Pflicht zur Zusammenarbeit ergibt sich aus der Notwendigkeit eines geschlossenen Auftretens der Union auf der internationalen Ebene. Daher sollten die Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien des Übereinkommens von Barcelona sind und das Offshore-Protokoll noch nicht ratifiziert haben oder ihm noch nicht beigetreten sind, die notwendigen Schritte unternehmen, um die diesbezüglichen Verfahren abzuschließen.
Die Union sollte daher dem Offshore-Protokoll beitreten —
Das Offshore-Protokoll enthält ein breites Spektrum an Bestimmungen, die von unterschiedlichen Verwaltungsebenen umgesetzt werden müssen. Während die Union die…
Wird den von diesen Tätigkeiten ausgehenden Risiken nicht wirksam begegnet, so könnten die Bemühungen all der Mitgliedstaaten, die verpflichtet sind, die…
In Bezug auf das Mittelmeer wurden in Verbindung mit dieser Richtlinie die erforderlichen Maßnahmen für den Beitritt der Union zum Protokoll über den Schutz des…
Das Europäische Parlament hat in seiner Entschließung vom 13. September 2011 betont, dass das noch nicht ratifizierte Offshore-Protokoll dringend im vollen…
Um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten sowohl bei der Durchführung der Flaggenstaat- wie auch der Hafenstaatkontrolle einen harmonisierten Ansatz zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.