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Mit der Verstärkten Zusammenarbeit sollte der erforderliche rechtliche Rahmen für die Schaffung eines gemeinsamen Finanztransaktionssteuersystems in den teilnehmenden Mitgliedstaaten geschaffen und sichergestellt werden, dass die grundlegenden Merkmale der Steuer harmonisiert werden. Anreize für Steuerarbitrage und Verzerrungen zwischen den Finanzmärkten sowie Möglichkeiten für Doppel- oder Nichtbesteuerung und Steuerumgehungsmaßnahmen sollten dabei so weit wie möglich vermieden werden.
Eine Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines gemeinsamen Finanztransaktionssteuersystems zielt darauf ab, das ordnungsgemäße Funktionieren des…
Eine Verstärkte Zusammenarbeit in dem betreffenden Bereich achtet gemäß Artikel 327 AEUV die Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten der nicht an der…
Voraussetzung für die Verwirklichung des Ziels, einen Binnenmarkt zu schaffen ist, dass in den Mitgliedstaaten Rechtsvorschriften über die Umsatzsteuern…
Zusammenschlüsse von Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten können notwendig sein, um binnenmarktähnliche Verhältnisse in der Union zu schaffen und damit…
Fusionen, Spaltungen, Abspaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und der Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten…
Der Bereich, in dem die Verstärkte Zusammenarbeit stattfinden soll, d. h. die Schaffung eines gemeinsamen Finanztransaktionssteuersystems innerhalb der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.