Art. 73 32021D1764
Zusammenarbeit im Zollwesen
Die Union und die ÜLG erkennen die Grundsätze der guten Regierungsführung im Steuerbereich, einschließlich der globalen Standards für Transparenz und Informationsaustausch, eine gerechte Besteuerung und die Mindeststandards gegen Basiserosion und Gewinnverlagerung an und verpflichten sich, sie wirksam umzusetzen. Sie werden eine gute Regierungsführung in Steuerfragen fördern, die internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich verbessern und die Erhebung von Steuereinnahmen erleichtern.