Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Bereich, in dem die Verstärkte Zusammenarbeit stattfinden soll, d. h. die Schaffung eines gemeinsamen Finanztransaktionssteuersystems innerhalb der Europäischen Union, ist ein Bereich, der unter Artikel 113 AEUV und somit unter die Verträge fällt.
Der Bereich, für den eine Verstärkte Zusammenarbeit begründet wird, nämlich der Erlass von Maßnahmen für die Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes in der…
Eine Verstärkte Zusammenarbeit in dem betreffenden Bereich achtet gemäß Artikel 327 AEUV die Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten der nicht an der…
Eine Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines gemeinsamen Finanztransaktionssteuersystems zielt darauf ab, das ordnungsgemäße Funktionieren des…
Die Schaffung eines gemeinsamen harmonisierten Finanztransaktionssteuersystems gehört nicht zu den in Artikel 3 Absatz 1 AEUV genannten Bereichen…
Mit der Verstärkten Zusammenarbeit sollte der erforderliche rechtliche Rahmen für die Schaffung eines gemeinsamen Finanztransaktionssteuersystems in den…
Der Bereich der Verstärkten Zusammenarbeit, d. h. das auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendende Recht, gehört nach Artikel 81…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.