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Auf der Siebten Überprüfungskonferenz bekräftigten die Vertragsstaaten ihre Zusage, die erforderlichen Maßnahmen gemäß den Artikeln I, III und IV des BWÜ zu ergreifen, um die Sicherheit mikrobieller oder sonstiger biologischer Agenzien und Toxine in Laboratorien und anderen Einrichtungen sowie während ihres Transports sicherzustellen und den Zugang Unbefugter zu solchen Agenzien und Toxinen und deren unbefugte Abzweigung zu verhindern. An die Vertragsstaaten, die bereits über einschlägige Erfahrungen im Zusammenhang mit Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Umsetzung des BWÜ verfügen, wurde nachdrücklich appelliert, anderen Vertragsstaaten auf Anfrage Hilfe zu leisten. Auf der Konferenz wurde für solche Hilfsangebote auf regionaler Ebene geworben.
Auf der Sechsten (2006) und Siebten (2011) Konferenz zur Überprüfung des BWÜ hat sich die Union dafür eingesetzt, dass alle Vertragsstaaten die Bestimmungen des…
Zudem wurde auf der Siebten Überprüfungskonferenz mit Blick auf Artikel VII des BWÜ darauf hingewiesen, dass die nationalen Vorsorgemaßnahmen der…
Im Hinblick auf die sofortige praktische Anwendung der einschlägigen Bestandteile der EU-Strategie leistet die Union einen Beitrag zur Umsetzung der von den…
Die Europäische Union wirkt auf der Siebten Überprüfungskonferenz insbesondere darauf hin sicherzustellen, dass sich die Vertragsstaaten des BWÜ (im Folgenden…
Auf der Siebten Überprüfungskonferenz wurden die Vertragsstaaten darüber hinaus im Hinblick auf Artikel X des BWÜ aufgefordert, die bestehenden internationalen…
Ausarbeitung nationaler Regelwerke, insbesondere auf dem Gebiet der biologischen Sicherheit. Die Festlegung geeigneter Managementstandards zur biologischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.