Erwägungsgrund 6 32011D0429
Parallel zu der Gemeinsamen Aktion 2006/184/GASP hat die Europäische Union einen EU-Aktionsplan zur Bekämpfung von biologischen Waffen und von Toxinwaffen, in Ergänzung der Gemeinsamen Aktion der EU zur Unterstützung des BWÜ, festgelegt, in dem sich die Mitgliedstaaten bereit erklärt haben, den Vereinten Nationen jedes Jahr im April VBM-Berichte und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen Listen der einschlägigen Experten und Laboratorien vorzulegen, um Untersuchungen über einen mutmaßlichen Einsatz von chemischen (biologischen) Waffen bzw. von Toxinwaffen zu erleichtern.