Beschluss des Rates vom 12. Mai 2014 über den Abschluss eines Rahmenabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits mit Ausnahme der die Rückübernahme betreffenden Angelegenheiten (2014/278/EU)
Das Abkommen sollte im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 3 32014D0278
Erwägungsgrund 3 32014D0278Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen