Erwägungsgrund 1 32017R2225
In der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die Voraussetzungen, Kriterien und Modalitäten für das Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten festgelegt.
In der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die Voraussetzungen, Kriterien und Modalitäten für das Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten festgelegt.