Erwägungsgrund 2 32013D0744
Mit dem Beschluss 2004/513/EG des Rates wurde der Abschluss des FCTC im Namen der Gemeinschaft genehmigt, was die Voraussetzung für den Beitritt der Europäischen Union zum Protokoll ist.
Mit dem Beschluss 2004/513/EG des Rates wurde der Abschluss des FCTC im Namen der Gemeinschaft genehmigt, was die Voraussetzung für den Beitritt der Europäischen Union zum Protokoll ist.