Erwägungsgrund 5 32013D0744
Soweit sich das Protokoll auf Angelegenheiten bezieht, die in die Zuständigkeit der Union fallen, sollte es — vorbehaltlich seines späteren Abschlusses — im Namen der Union unterzeichnet werden.
Soweit sich das Protokoll auf Angelegenheiten bezieht, die in die Zuständigkeit der Union fallen, sollte es — vorbehaltlich seines späteren Abschlusses — im Namen der Union unterzeichnet werden.