Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um ein rasches Inkrafttreten des Vertrags über den Waffenhandel und seine zügige Durchführung zu unterstützen, trifft die Union Maßnahmen mit den folgenden Zielen: — Unterstützung einer Reihe von Staaten auf deren Ersuchen hin beim Ausbau ihrer Systeme zur Kontrolle von Waffentransfers, damit diese Staaten in die Lage versetzt werden, den Vertrag über den Waffenhandel durchzuführen; — auf nationaler und regionaler Ebene Stärkung des Bewusstseins und der Eigenverantwortlichkeit in Bezug auf den Vertrag über den Waffenhandel bei den einschlägigen nationalen und regionalen Behörden und den Interessenträgern der Zivilgesellschaft, um diese stärker in die Durchführung des Vertrags einzubeziehen.
Zur Verwirklichung der in Absatz 1 genannten Ziele führt die Union folgende Projektmaßnahmen durch: Eine ausführliche Beschreibung der in diesem Absatz genannten Projektmaßnahmen ist im Anhang enthalten.
Unterstützung der begünstigten Länder – je nach Bedarf – bei der Ausarbeitung, Aktualisierung und Umsetzung der einschlägigen Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen, die auf die Schaffung und den Ausbau eines wirksamen Systems zur Kontrolle von Waffentransfers entsprechend den Anforderungen des Vertrags über den Waffenhandel abzielen;
Stärkung der Sachkompetenz und der Fähigkeiten der für Ausfuhrgenehmigungen und Rechtsdurchsetzung zuständigen Beamten in den begünstigten Ländern, insbesondere durch Austausch bewährter Verfahren, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen und Zugang zu einschlägigen Informationsquellen, um die angemessene Durchführung und Durchsetzung der Kontrollen von Waffentransfers sicherzustellen;
Förderung der Transparenz im internationalen Waffenhandel auf der Grundlage der Transparenzanforderungen des Vertrags über den Waffenhandel;
Förderung einer dauerhaften Einhaltung des Vertrags über den Waffenhandel durch die begünstigten Länder, indem maßgebliche nationale und regionale Interessenträger wie beispielsweise die nationalen Parlamente, zuständige regionale Organisationen und Vertreter der Zivilgesellschaft, die ein langfristiges Interesse an einer Überwachung der wirksamen Durchführung des Vertrags haben, einbezogen werden;
Förderung eines breiteren Interesses in Bezug auf den Vertrag über den Waffenhandel durch Aufnahme einer Zusammenarbeit mit Ländern, die keine Maßnahmen bezüglich des Vertrags über den Waffenhandel ergriffen haben, um auf eine Universalisierung dieses Vertrags hinzuwirken.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Um den Vertrag über den Waffenhandel zu unterstützen, trifft die Union Maßnahmen mit den folgenden Zielen: — Unterstützung des erfolgreichen Abschlusses der…
Um den Vertrag über den Waffenhandel zu unterstützen, trifft die Union Maßnahmen mit den folgenden Zielen: — Unterstützung der Vorbereitungen für eine Konferenz…
Förderung der Transparenz und der Verantwortlichkeit im internationalen Waffenhandel, unter anderem durch Unterstützung nationaler und regionaler Maßnahmen zur…
Da somit eine Abstimmung mit Unterstützungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Ausfuhrkontrolle, die in anderen maßgeblichen Bereichen durchgeführt werden,…
Unterstützung der Drittländer bei der Abfassung und Umsetzung von Rechtsvorschriften, durch die eine wirksame Kontrolle der Waffenausfuhren sichergestellt…
Um in Drittstaaten den Prozess zur Ausarbeitung eines Vertrags über den Waffenhandel zu fördern, unterstützt die Europäische Union Maßnahmen im Dienste…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.