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Das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (im Folgenden „BAFA“) ist vom Rat mit der technischen Umsetzung der Beschlüsse 2009/1012/GASP und 2012/711/GASP betraut worden. Es hat die Organisation sämtlicher in dem Beschluss 2009/1012/GASP des Rates vorgesehenen Maßnahmen erfolgreich abgeschlossen. Das BAFA ist zudem die Durchführungsstelle für die im Rahmen des Instruments für Stabilität finanzierten Projekte zur Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck. Angesichts dessen ist die Wahl des BAFA als Durchführungsstelle für die Maßnahmen der Union zur Unterstützung der Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel in Drittländern aufgrund der nachweislich vorhandenen Erfahrung, der Qualifikation und der nötigen Fachkompetenz dieses Amtes gerechtfertigt, die sich auf die gesamte Bandbreite der einschlägigen Maßnahmen der Union sowohl im Bereich der Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck als auch im Bereich der Waffenausfuhrkontrolle erstrecken. Durch die Wahl des BAFA wird die Ermittlung von Synergien zwischen den Ausfuhrkontrollmaßnahmen bei Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und bei Waffen erleichtert; damit kann sichergestellt werden, dass die Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Vertrag über den Waffenhandel die Unterstützungsmaßnahmen, die bereits im Rahmen der bestehenden Hilfsprogramme im Bereich der Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und der Waffenausfuhrkontrolle durchgeführt werden, in geeigneter Weise ergänzen —
Ist einem Deutschen oder einem Inländer bekannt, dass technische Unterstützung, die er in Drittländern erbringen will, für einen in Absatz 1 genannten Zweck…
Das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (im Folgenden „BAFA“) war vom Rat mit der technischen Durchführung des Beschlusses 2009/1012/GASP…
Ergänzend zu der spezifischen Unterstützung im Bereich der Waffenausfuhrkontrolle tragen die Kontrollen, die zur Umsetzung der Resolution 1540 (2004) des…
1. Ziele Die Ziele dieses Beschlusses bestehen darin, verschärfte Waffenausfuhrkontrollen in Drittländern zu fördern und Drittländer in ihren auf nationaler und…
1. Hintergrund und Begründung der Unterstützung durch die GASP Dieser Beschluss baut auf früheren Beschlüssen des Rates zur Unterstützung des Prozesses der…
Förderung verschärfter Waffenausfuhrkontrollen in Drittländern im Einklang mit den im Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP festgelegten Grundsätzen sowie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.