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Die Europäische Gemeinschaft hat an der Tagung der Vertragsparteien von 2003 teilgenommen, auf der die Änderung angenommen wurde, wonach Staaten, die Mitglied der Vereinten Nationen sind, mit Genehmigung der Tagung der Vertragsparteien der Beitritt zu dem Übereinkommen ermöglicht wird.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft sollten den Entwurf der Änderung unterstützen, der nach seiner Annahme durch den Rat der Weltzollorganisation…
Die Änderungen der überarbeiteten Fassung treten am dreißigsten Tag nach ihrer Annahme durch zwei Drittel der Vertragsparteien in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist…
Auf der Tagung der Vertragsparteien im Jahr 2003 haben die Vertragsparteien des Übereinkommens den Wusch geäußert, Staaten außerhalb des UN-ECE-Gebiets zu…
Die Gemeinschaft ist Vertragspartei des Änderungsprotokolls des Übereinkommens , mit dem ein vereinfachtes Verfahren für die Änderung der Anhänge des…
Die Änderung tritt nach Annahme durch alle Staaten und Organisationen in Kraft, die am 28. November 2003 Vertragsparteien des Übereinkommens waren.
Durch die Verordnungen (EG) Nr. 1766/98 und (Euratom) Nr. 2387/98 traten die Europäische Gemeinschaft und die Europäische Atomgemeinschaft (nachstehend „die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.