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Die Änderungen der überarbeiteten Fassung treten am dreißigsten Tag nach ihrer Annahme durch zwei Drittel der Vertragsparteien in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist die Europäische Gemeinschaft berechtigt, dem IPPC-Übereinkommen als Vertragspartei beizutreten. Gegenwärtig haben 43 Länder, darunter vier Mitgliedstaaten der Gemeinschaft, die Neufassung gebilligt.
Dieses Übereinkommen tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf einen Zeitabschnitt von drei Monaten nach dem Tag folgt, an dem sieben Staaten, davon…
Gemäß Artikel 31 des Übereinkommens — in der durch das Änderungsprotokoll geänderten Fassung — tritt jede Änderung des Anhangs A zwölf Monate, nachdem sie auf…
Für jede neue Vertragspartei, die diesem geänderten Übereinkommen beitritt, tritt dieses geänderte Übereinkommen am sechzigsten Tag nach Hinterlegung der…
Die Änderung tritt für diejenigen Staaten, die sie ratifiziert haben, nach Ratifikation durch eine auf der vorgenannten Tagung festgesetzte Anzahl von…
Diese Verordnung tritt am dreißigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.