Beschluss der Kommission vom 25. Februar 2014 zur Änderung des Beschlusses 2007/479/EG der Kommission über die Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht der Maßnahmen Belgiens gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (2014/110/EU)
Mit dem Beschluss 2007/479/EG entschied die Kommission, dass die der Kommission am 10. Dezember 2003 von Belgien notifizierten Maßnahmen gemäß Artikel 3a Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind. Dieser Beschluss wurde durch den Gerichtshof bestätigt.
Erwägungsgrund 1 32014D0110
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