Erwägungsgrund 5 32014D0110
Die Kommission unterrichtete die anderen Mitgliedstaaten auf der 34. bzw. 38. Sitzung des gemäß Artikel 29 der Richtlinie 2010/13/EU eingesetzten Ausschusses über die Absicht der Regierung der Französischen Gemeinschaft Belgiens, die in Erwägungsgrund 3 genannten Änderungsmaßnahmen zu erlassen, und über den letztendlichen Erlass dieser Maßnahmen —