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Da der Beschluss 95/320/EG grundlegend geändert werden muss, sollte dieser Beschluss der Klarheit halber aufgehoben und durch einen neuen Beschluss ersetzt werden —
Der Beschluss 95/319/EG sollte entsprechend geändert werden.
Der Beschluss 94/140/EG ist entsprechend zu ändern —
Im Interesse der Klarheit sollte daher der Beschluss 2006/410/EG aufgehoben und durch einen neuen Text ersetzt werden —
Da die zu erlassenden Maßnahmen eine wesentliche Änderung der Bestimmungen der Richtlinie 96/98/EG darstellen, sollte jene Richtlinie aus Gründen der Klarheit…
Der Beschluss 95/320/EG wird hiermit aufgehoben.
Der Beschluss 2006/145/EG sollte aufgehoben werden —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.