Erwägungsgrund 5 32009D0379Im Interesse der Klarheit sollte daher der Beschluss 2006/410/EG aufgehoben und durch einen neuen Text ersetzt werden —
Erwägungsgrund 13 32024D0721BESCHLUSS (EU) 2024/721 DER KOMMISSION vom 27. Februar 2024 zur Festlegung der Werte für die Einstufungen im Rahmen des Überwachungssystems des jeweiligen Mitgliedstaats als Ergebnis der Interkalibrierung gemäß der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2018/229 der Kommission (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 1113) (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Beschluss (EU) 2018/229 sollte daher aufgehoben und ersetzt werden.
Erwägungsgrund 9 32014D0113BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 3. März 2014 zur Einsetzung eines Wissenschaftlichen Ausschusses für Grenzwerte berufsbedingter Exposition gegenüber chemischen Arbeitsstoffen und zur Aufhebung des Beschlusses 95/320/EG (2014/113/EU)
Da der Beschluss 95/320/EG grundlegend geändert werden muss, sollte dieser Beschluss der Klarheit halber aufgehoben und durch einen neuen Beschluss ersetzt…
Erwägungsgrund 42 32011D1080Mithin, sowie aus Gründen der Rechtssicherheit und der Klarheit sollte der Beschluss Nr. 633/2009/EG aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 8 32008D0210BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Europäischen Partnerschaft mit Albanien und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/54/EG (2008/210/EG)
Der Beschluss 2006/54/EG sollte daher aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 8 32024D2115BESCHLUSS (EU) 2024/2115 DER KOMMISSION vom 29. Juli 2024 zur Einrichtung eines unabhängigen beratenden Europäischen Fiskalausschusses und zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2015/1937
Der Beschluss (EU) 2015/1937 sollte daher aufgehoben und durch den vorliegenden Beschluss ersetzt werden —