Art. 2 32015D2300Der Beschluss (EU) 2015/1352 wird aufgehoben.
Erwägungsgrund 5 32016D1945Der Beschluss 2014/209/EU sollte aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 9 32008D0212BESCHLUSS DES RATES vom 18. Februar 2008 über die Grundsätze, Prioritäten und Bedingungen der Beitrittspartnerschaft mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und zur Aufhebung des Beschlusses 2006/57/EG (2008/212/EG)
Der Beschluss 2006/57/EG sollte daher aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 2 32015D0025BESCHLUSS (EU) 2015/1195 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 2. Juli 2015 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/298 über die vorläufige Verteilung der Einkünfte der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/25)
Der Beschluss (EU) 2015/298 (EZB/2014/57) sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32016D1351BESCHLUSS (EU) 2016/1351 DES RATES vom 4. August 2016 über das Statut der Bediensteten der Europäischen Verteidigungsagentur und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/676/EG
Da die Regelung des vorliegenden Beschlusses die Regelung des Beschlusses 2004/676/EG ersetzen sollte, sollte letztgenannter Beschluss aufgehoben werden —
Erwägungsgrund 12 32016D1859BESCHLUSS (EU) 2016/1859 DES RATES vom 13. Oktober 2016 über einen Dreigliedrigen Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung und zur Aufhebung des Beschlusses 2003/174/EG
Der Beschluss 2003/174/EG sollte daher aufgehoben werden —