Erwägungsgrund 4 32014D0125
Mit der Resolution 2134 (2014) des VN-Sicherheitsrates wird das durch die Resolution 2127 (2013) des VN-Sicherheitsrates verhängte Waffenembargo bestätigt und verlängert. In der Resolution 2134 (2014) wird ferner bestimmt, dass dieses Waffenembargo keine Anwendung auf Lieferungen findet, die ausschließlich zur Unterstützung der Operation der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUFOR RCA) und zur Nutzung durch diese bestimmt sind.