Erwägungsgrund 5 32014D0125
Zudem ist es notwendig, den Geltungsbereich der Ausnahme, die den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Rüstungsgütern und dazugehörigen Gütern betrifft, die ausschließlich zur Unterstützung der Mission für die Friedenskonsolidierung in der Zentralafrikanischen Republik (MICOPAX), der Internationalen Unterstützungsmission in der Zentralafrikanischen Republik unter afrikanischer Führung (MISCA), des Integrierten Büros der Vereinten Nationen für die Friedenskonsolidierung in der Zentralafrikanischen Republik (BINUCA) und seiner Wacheinheit, des Regionalen Einsatzverbands der Afrikanischen Union (AU-RTF) und der in die Zentralafrikanischen Republik entsandten französischen Truppen und der EUFOR RCA oder zur Verwendung durch diese Missionen und Verbände bestimmt sind, dahin gehend zu ändern, dass auch technische und finanzielle Hilfe eingeschlossen ist.