Art. 3 32014D0183BESCHLUSS 2014/183/GASP DES RATES vom 1. April 2014 über die Einleitung einer militärischen Operation der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUFOR RCA)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32014D0301BESCHLUSS DES RATES vom 19. Mai 2014 über den Abschluss der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen zur Festlegung der Modalitäten seiner Beteiligung am Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (2014/301/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32014D0318BESCHLUSS DES RATES vom 17. Februar 2014 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Russischen Föderation über Drogenausgangsstoffe im Namen der Europäischen Union (2014/318/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32014D0804BESCHLUSS 2014/804/GASP DES RATES vom 8. Oktober 2014 über die Unterzeichnung und den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Republik Kamerun und der Europäischen Union über die Rechtsstellung der unionsgeführten Einsatzkräfte bei der Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Republik Kamerun
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32014D0163BESCHLUSS DES RATES vom 18. November 2013 über den Abschluss eines Protokolls zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits über ein Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme des Haschemitischen Königreichs Jordanien an den Programmen der Union (2014/163/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 3 32014D0300BESCHLUSS DES RATES vom 15. Juli 2013 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Demokratischen Sozialistischen Republik Sri Lanka über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2014/300/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.