Erwägungsgrund 3 32014D0318
Das Abkommen sollte die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte, insbesondere einen hohen Schutz bei der Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten zwischen den Vertragsparteien gewährleisten.
Das Abkommen sollte die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte, insbesondere einen hohen Schutz bei der Verarbeitung und Übermittlung personenbezogener Daten zwischen den Vertragsparteien gewährleisten.