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Am 5. März 2014 kündigte die Kommission angesichts der drastischen Verschlechterung der ukrainischen Zahlungsbilanz ein Hilfspaket an, das die von der Union vorgeschlagene Makrofinanzhilfe umfasst. Dieses Hilfspaket wurde auf der außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates am 6. März 2014 verabschiedet. Es umfasst Finanzhilfen von 11 Mrd. EUR für den Zeitraum 2014-2020 einschließlich eines Gesamtbetrags von bis zu 1,565 Milliarden EUR an Zuschüssen für denselben Zeitraum, die aus dem Europäischen Nachbarschaftsinstrument, der Nachbarschaftsinvestitionsfazilität, dem Instrument für Stabilität und Frieden und den Mitteln für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik bereitgestellt werden. Die Auszahlung der Makrofinanzhilfe, die im Rahmen des Beschlusses 2002/639/EG und des Beschlusses Nr. 646/2010/EU bereitgestellt werden soll, kann erfolgen, sobald das IWF-Programm vorliegt.
Die Union stellt der Ukraine eine Makrofinanzhilfe in Höhe von maximal 1 Mrd. EUR zur Unterstützung der wirtschaftlichen Stabilisierung und der wirtschaftlichen…
Daher benötigt die Ukraine dringend Finanzhilfe von internationalen Gläubigern und Gebern. Wenn der Beschluss im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens…
Da der drastisch wachsende Außenfinanzierungsbedarf der Ukraine den Umfang der Mittel, die der IWF und andere multilaterale Institutionen bereitstellen werden,…
Die Union stellt der Ukraine eine Makrofinanzhilfe in Form einer Darlehensfazilität über einen Kapitalbetrag von maximal 500 Mio. EUR und mit einer…
Die Dringlichkeit der Unterstützung hängt damit zusammen, dass die Ukraine über die Mittel hinaus, die von internationalen Finanzinstitutionen und anderen,…
Die Makrofinanzhilfe sollte der Ukraine zusätzlich zu der Darlehensfazilität gewährt werden, die auf der Grundlage des Beschlusses 2002/639/EG des Rates vom 12.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.