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Seit Mai 2014 hat die Ukraine 2,81 Mrd. EUR als Makrofinanzhilfe von der Union erhalten, wozu auch 1,2 Mrd. EUR zählen, die im Rahmen des Beschlusses (EU) 2015/601 über die Bereitstellung von 1,8 Mrd. EUR gewährt wurden. Die dritte und letzte Rate der Makrofinanzhilfe in Höhe von 600 Mio. EUR gemäß Beschluss (EU) 2015/601 wurde am 18. Januar 2018 aufgrund der unvollständigen Einhaltung des Programms der Strukturreformen, an die diese Tranche geknüpft worden war, storniert.
Zusätzlich zur politischen Unterstützung sagte die Union im März 2014 ein Finanzierungspaket von über 11 Mrd. EUR zur Unterstützung der wirtschaftlichen…
Die Union stellt der Ukraine eine Makrofinanzhilfe (im Folgenden „Makrofinanzhilfe der Union“) in Höhe von höchstens 1,8 Mrd. EUR zur Unterstützung der…
Am 5. März 2014 kündigte die Kommission angesichts der drastischen Verschlechterung der ukrainischen Zahlungsbilanz ein Hilfspaket an, das die von der Union…
Die Union stellt der Ukraine eine Makrofinanzhilfe in Höhe von höchstens 1 Mrd. EUR (im Folgenden „Makrofinanzhilfe der Union“) zur Verfügung, um die Ukraine…
Am 5. März 2014 kündigte die Europäische Kommission angesichts der drastischen Verschlechterung der ukrainischen Zahlungsbilanz ein Hilfspaket an, das vom…
Die Union stellt der Ukraine eine Makrofinanzhilfe in Höhe von maximal 1 Mrd. EUR zur Unterstützung der wirtschaftlichen Stabilisierung und der wirtschaftlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.