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Zusätzlich zur politischen Unterstützung sagte die Union im März 2014 ein Finanzierungspaket von über 11 Mrd. EUR zur Unterstützung der wirtschaftlichen Stabilisierung und der Umsetzung der Reformen in der Ukraine zu, wozu auch die Makrofinanzhilfe in Höhe von 1,6 Mrd. EUR gemäß Beschluss 2002/639/EG des Rates , Beschluss Nr. 646/2010/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und Beschluss 2014/215/EU des Rates zählte. Angesichts des erheblichen Außenfinanzierungsbedarfs der Ukraine wurde für die Ukraine im April 2015 eine weitere Makrofinanzhilfe in Höhe von 1,8 Mrd. EUR im Rahmen des Beschlusses (EU) 2015/601 des Europäischen Parlaments und des Rates bereitgestellt.
Die Union stellt der Ukraine eine Makrofinanzhilfe (im Folgenden „Makrofinanzhilfe der Union“) in Höhe von höchstens 1,8 Mrd. EUR zur Unterstützung der…
Am 5. März 2014 kündigte die Europäische Kommission angesichts der drastischen Verschlechterung der ukrainischen Zahlungsbilanz ein Hilfspaket an, das vom…
Die Union stellt der Ukraine eine Makrofinanzhilfe in Höhe von höchstens 1 Mrd. EUR (im Folgenden „Makrofinanzhilfe der Union“) zur Verfügung, um die Ukraine…
Am 5. März 2014 kündigte die Kommission angesichts der drastischen Verschlechterung der ukrainischen Zahlungsbilanz ein Hilfspaket an, das die von der Union…
Die Union stellt der Ukraine eine Makrofinanzhilfe in Höhe von maximal 1 Mrd. EUR zur Unterstützung der wirtschaftlichen Stabilisierung und der wirtschaftlichen…
Seit Mai 2014 hat die Ukraine 2,81 Mrd. EUR als Makrofinanzhilfe von der Union erhalten, wozu auch 1,2 Mrd. EUR zählen, die im Rahmen des Beschlusses (EU)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.