Erwägungsgrund 1 32015D0601
Die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine entwickeln sich im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) und der Östlichen Partnerschaft. Im Zeitraum von 2007 bis 2011 wurde das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits (im Folgenden „Assoziierungsabkommen“) einschließlich einer vertieften und umfassenden Freihandelszone (DCFTA) ausgehandelt. Es wurde im Jahr 2012 paraphiert und am 21. März 2014 von der Ukraine und am 27. Juni 2014 von der Union unterzeichnet. Seit dem 1. November 2014 wurden wichtige Teile des Assoziierungsabkommens betreffend die Bereiche Achtung der Menschenrechte, Grundfreiheiten und Rechtsstaatlichkeit, politischer Dialog und Reform, Justiz, Freiheit und Sicherheit sowie wirtschaftliche und finanzielle Zusammenarbeit vorläufig angewandt.