Erwägungsgrund 2 32022D1628
Im Frühjahr 2014 leitete die Ukraine ein ehrgeiziges Reformprogramm ein, das darauf abzielt, die Wirtschaft zu stabilisieren und den Lebensstandard der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Die Korruptionsbekämpfung sowie Verfassungs-, Wahl- und Justizreformen zählen zu den wichtigsten Prioritäten auf der Agenda. Die Umsetzung dieser Reformen wurde durch aufeinanderfolgende Makrofinanzhilfeprogramme unterstützt, in deren Rahmen die Ukraine Finanzhilfe in Form von Darlehen in Höhe von insgesamt 6,6 Mrd. EUR erhalten hat. Mit der Notfall-Makrofinanzhilfe, die im Zusammenhang mit zunehmenden Spannungen an der Grenze zu Russland gemäß dem Beschluss (EU) 2022/313 des Europäischen Parlaments und des Rates gewährt wurde, wurden Darlehen in Höhe von 1,2 Mrd. EUR für die Ukraine bereitgestellt, die in zwei Tranchen von 600 Mio. EUR im März und im Mai 2022 ausgezahlt wurden. Die außerordentliche Makrofinanzhilfe der Union in Höhe von bis zu 1 Mrd. EUR gemäß dem Beschluss (EU) 2022/1201 des Europäischen Parlaments und des Rates leistete rasche und dringende Unterstützung für den ukrainischen Haushalt und wurde in zwei Teilbeträgen am 1. und 2. August 2022 vollständig ausgezahlt. Diese Unterstützung bildete die erste Phase der von der Kommission in ihrer Mitteilung mit dem Titel „Entlastung und Wiederaufbau der Ukraine“ vom 18. Mai 2022 angekündigten geplanten umfassenden außerordentlichen Makrofinanzhilfe der Union in Höhe von bis zu 9 Mrd. EUR und wurde vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 23./24. Juni 2022 gebilligt. Der vorliegende Beschluss bildet die zweite Phase bei der Durchführung dieser außerordentlichen Makrofinanzhilfe der Union. Er bildet die Grundlage für die Bereitstellung von einem weiteren in Höhe von bis zu 5 Mrd. EUR Makrofinanzhilfe in Form von Darlehen zu sehr günstigen Bedingungen an die Ukraine. Dem vorliegenden Beschluss sollte rasch die Annahme eines weiteren Beschlusses zur Durchführung der dritten Phase der geplanten umfassenden außerordentlichen Makrofinanzhilfe der Union für einen weiteren Betrag von bis 3 Mrd. EUR folgen, sobald die Gestaltung dieser Hilfe festgelegt wurde.